Obligatorischer Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen
Bei Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Raserdelikt verursacht werden, MÜSSEN die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen Rückgriff auf die Person nehmen, die den Unfall verursacht hat.
Black-Box-Pflicht für Raser
Rasern, denen der Führerausweis für mindestens zwölf Monaten entzogen wird, erhalten diesen nur unter Auflage zurück. Sie dürfen fünf Jahre lang nur noch Autos oder Motorräder fahren, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät ausgerüstet sind.
Alkohol-Wegfahrsperre
Wem der Führerausweis wegen Alkohol am Steuer auf unbestimmte Zeit entzogen wird, darf später fünf Jahre lang nur Autos mit einer Atemalkohol-Wegfahrsperre fahren. Zunächst aber müssen sich die Verkehrssünder einer Therapie unterziehen. Und nur bei anschliessend günstiger Prognose werden sie wieder ans Steuer gelassen.
Diverses
Auto vom Schnee und Eis befreien
Vor dem Losfahren muss die Frontscheibe, die Seitenscheiben, die Heckscheibe und die Aussenspiegel vom Eis befreit werden. Auch der Schnee auf der Motorhaube und auf dem Dach muss weggewischt werden, damit keine gefährlichen Eisplatten entstehen.
Andernfalls droht neben einer Busse von bis zu mehreren hunder Franken auch ein Administrativverfahren mit Verwarnung oder Führerausweisentzug von bis zu drei Monaten.