Opera-3
Lernfahrten mit Personenwagen ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss ab dem 01.01.2021 neu eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen.
Der Lernfahrausweis kann ab dem 01.01.2021 bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Für Personen die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.
Änderungen ab dem 01.01.2021 für Motorradfahrer
Wer die leistungsstarken Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre
ein auf 35 kW (ca. 47 PS) beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren.
Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind.
Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden.
Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen.
Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, ab 15 Jahren Kleinmotorräder zu führen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm oder einer Leistung von 4 kW (ca. 5 PS). Diese wird in die Unterkategorie A1 integriert.
Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen
Ab dem 01.01.201 gelten absolvierte Ausbildungen grundsätzlich unbefristet.
(Verkehrskunde-Kurs, praktische Grundschulung für Motorradfahrer, bestandene Theorie- und praktische Führerprüfungen)